Nachhaltigkeit
Die ErP Direktive
In den letzten Jahren sind Umwelt (Klimawandel) und Energieeffizienz zu wichtigen Themen in der Politik geworden. Dies hat zu einer änderung der derzeitigen und künftigen Gesetzgebung zur Energieeffizienz geführt, was wiederum eine große Auswirkung auf Beleuchtung im Allgemeinen hatte.Eine der wichtigsten Teile der Gesetzgebung zur Energieeffizienz ist die ErP Direktive.
Das Ziel der ErP Direktive ist es Mindestenergieeffizienz-Kriterien zu definieren. Das bedeutet, dass Produkte, die diese Kriterien nicht erfüllen stufenweise aus dem Sortiment genommen und durch energieeffiziente Alternativen ersetzt werden, die diesen Kriterien entsprechen. Aufgrund dieser Regulierung muss die Lichtindustrie über die Energieeffizienz ihrer Produkte genau informieren.
Die ErP Direktive besteht aus zwei Maßnahmen in Bezug auf Lampen für den Heimbereich:
Die Hauptmaßnahme ist besser bekannt als das „Glühlampenverbot“. Sie beinhaltet den sofortigen Auslauf der matten Glühlampen und den stufenweisen Auslauf der klaren Glühlampen, sowie die Beschränkung des Energieverbrauchs bei Halogen und Energiesparlampen und LED-Lichtquellen (in Kraft seit September 2009).
Die andere Maßnahme inkludiert das „Ecodesign“-Konzept. Das bedeutet, dass für alle Fluroszentlampen mit externem Vorschaltgerät (TL oder CFL), Mindesteffizienz-Levels (Lumen/Watt), Mindestlebensdauer, Farbwiedergabe, etc… durch die Gesetzgebung definiert wurden (in Kraft ab 13. April 2010).
Für eine übersicht dieser technischen Spezifikationen besuchen Sie bitte www.philips.com